WERBEFLÄCHEN BUNDESWEIT GESUCHT
Wir suchen bundesweit Standorte - Grundstücke und Hauswände- in hoch frequentierten Straßen für Außenwerbung.
18.09.2020
Keine Plakatwerbung mehr für Tabakware
Gute Nachricht für die Werbeflächenvermieter, die keine Tabakwerbung sehen möchten.
Werbung für Tabak und E-Zigaretten wird weiter eingeschränkt. Der Bundesrat machte am Freitag den Weg für ein schrittweises Verbot der Plakatwerbung frei. Es soll ab 2022 zunächst für herkömmliche Zigaretten gelten. Für Tabakerhitzer soll es ab 2023 greifen und für E-Zigaretten ab 2024.
zu BGH , Urteil vom 24.11.2017 - LwZR 5/16
BGH: Klausel mit "Vorpachtrecht" für Pächter ist intransparent und unwirksam
Der Bundesgerichtshof hat am 24.11.2017 entschieden, dass die in einem Landpachtvertrag von dem Pächter als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Klausel, wonach ihm "ein Vorpachtrecht" eingeräumt wird, ohne dass der Inhalt dieses Rechts näher ausgestaltet wird, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam ist (Az.: LwZR 5/16).
Sachverhalt
Der Beklagte ist Eigentümer mehrerer Grundstücke. Mit Vertrag vom 01.03.2001 verpachtete er sie bis zum 30.09.2014 an den Kläger. Das Vertragsmuster wurde von dem Kläger gestellt. § 11 des Vertrages bestimmt: "Dem Pächter wird für die in § 1 aufgeführten Pachtflächen ein Vorpachtsrecht eingeräumt." Am 08.01.2013 verpachtete der Beklagte die Flächen ab dem 01.10.2014 für die Dauer von zwölf Jahren an die Streithelferin. Daraufhin erklärte der Kläger gegenüber dem Beklagten, dass er das Vorpachtrecht ausübe. Dem widersprach der Beklagte.
Vorinstanzen gaben dem Pächter Recht
Das Amtsgericht hat festgestellt, dass zwischen dem Kläger und dem Beklagten aufgrund der Ausübung des Vorpachtrechts ein Vertrag mit dem Inhalt des Vertrages vom 08.01.2013 zustande gekommen ist. Die hiergegen gerichtete Berufung des Beklagten hat ebenso wie die Widerklage, mit der festgestellt werden soll, dass zwischen den Parteien in dem Landpachtvertrag vom 01.03.2001 kein Vorpachtrecht wirksam vereinbart worden ist, keinen Erfolg gehabt.
BGH: Transparenzgebot verlangt nach klarer Darstellung des Regelungsgehalts einer Klausel
Die Revision des Beklagten hatte Erfolg. Der Senat für Landwirtschaftssachen des BGH hat die Klage abgewiesen und der Widerklage stattgegeben. Zur Begründung hat der Senat ausgeführt, dass die in § 11 des Landpachtvertrages vom 01.03.2001 enthaltene Klausel wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam ist. Der Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen sei verpflichtet, den Regelungsgehalt einer Klausel möglichst klar und überschaubar darzustellen.
Bestimmtheitsgebot verlangt Erkennbarkeit der entstehenden Belastungen
Zudem verlange das aus dem Transparenzgebot abgeleitete Bestimmtheitsgebot, dass die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen lässt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann. Abzustellen sei auf die Erwartungen und Erkenntnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Vertragspartners des Verwenders im Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Auf die individuelle Interessenlage im Einzelfall komme es entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht an.
Vorpachtrecht bleibt hier in AGB zu unbestimmt
Unter Anwendung dieses Maßstabs folge die Intransparenz jedenfalls daraus, dass bei einem Vorpachtrecht, das - wie hier - einem Pächter ohne weitere Konkretisierung eingeräumt wird, unklar bleibe, für wie viele Fälle es gelten soll und auf welchen Zeitraum es sich erstreckt. Im Gesetz sei das Vorpachtrecht nicht geregelt. Dass die gesetzlichen Vorschriften des schuldrechtlichen Vorkaufsrechts grundsätzlich entsprechend anzuwenden sind, vermag an der fehlenden Bestimmtheit nichts zu ändern, weil diese Vorschriften wegen der Unterschiede zwischen Kauf und Pacht für die hier maßgebliche Frage des Entstehens des Vorpachtrechts nicht aussagekräftig sind. Für den Verpächter seien deshalb die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen, die aus der Klausel folgen, nicht hinreichend zu erkennen.
Quelle: https://rsw.beck.de
16.11.2019
Vermietung von Hausfassaden als Werbefläche
Sollten Sie eine große Häuserfassade an einer Kreuzung, an Ampeln oder in der Nähe einer vielbefahrenen Bahnstrecke besitzen, können Sie diese als Werbefläche vermieten. Für werbetreibende Unternehmen gestalten sich private Fassaden an frequenzstarken Standorten nämlich als sehr attraktiv.
Durch relativ hohe Vertragslaufzeiten – ab 5 Jahre Mindestvertragslaufzeit- können Sie als Eigentümer eine hohe Rendite erwirtschaften.
HAUSFASSADE VERMIETEN
Voraussetzungen für einen Werbenutzungsvertrag
Damit ein Werbenutzungsvertrag zustande kommt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Die Hausfassade muss beispielsweise in der Regel mindestens über eine Freifläche von drei mal vier Metern verfügen und freie Sicht auf die Straße vorweisen.
Erlaubnis für Werbefläche einholen
Nicht in allen Wohnvierteln sind Werbemaßnahmen an privaten Häuserfassaden gestattet. Als Eigentümer sollten Sie vorab die Erlaubnis durch das zuständige Tiefbauamt bzw. Ordnungsamt einholen. Die Beantragung einer Baugenehmigung sowie damit verbundene Kosten übernimmt jedoch Ihr Vertragspartner.
Einkünfte und Versteuerung
Die erzielbaren Einkünfte sind abhängig von der Lage und Art der Werbeanlage und schließlich stets mit dem entsprechenden Unternehmen zu verhandeln. Ein Standort im Stadtzentrum ist demnach rentabler als eine Hausfassade in einem Dorf. Zudem spielt die Positionierung einer Plakattafel eine Rolle. Die quer zur Straße stehenden Werbeflächen werden deutlich mehr Miete einbringen als zur Straße parallele Standorte. Die Preisspanne variiert hier zwischen 200 und 3.200 Euro.
Die Einnahmen gelten dann als steuerpflichtige Leistung, sofern ansonsten keine gewerbliche Nutzung des Hauses vorliegt.
24.10.2019
Muss man Außenwerbung anmelden?
Außenwerbung ist für ein erfolgreiches Unternehmen unerlässlich, um sich dem potenziellen Käufer namhaft darzustellen und seine Produktfamilie oder Angebote zu bewerben. Zu diesem Zweck eignen sich Banner in unterschiedlichen Größen, Beachflags und Fahnen, ebenso werden Kundenstopper zum Aufstellen vor dem Ladengeschäft erfolgreich eingesetzt. Außenwerbung darf grundsätzlich von jedem Unternehmen in andersartigen Formen eingesetzt werden, doch existieren hierzu einige gesetzliche Bestimmungen, die vor der Anbringung von Banner, Fahne und Co. beachtet werden müssen. Vor allem für groß angelegte Außenwerbemaßnahmen bedarf es gewöhnlich einer Baugenehmigung vom zuständigen Bauamt. Für Werbemaßnahmen, die eine vorgeschriebene Größe nicht überschreiten, wird zwar keine Baugenehmigung benötigt, doch eine Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde sollte indessen vorliegen.
Für welche Außenwerbung braucht man eine Baugenehmigung?
Außenwerbung, wie zum Beispiel Werbeschilder für ein Ladengeschäft oder ein Unternehmen, wird zu den baulichen Gerätschaften gezählt und erfordert aufgrund dessen eine Baugenehmigung von der zuständigen Behörde. Das gilt gleichwohl für Werbemaßnahmen, die am Ladengeschäft oder dem Firmengebäude angebracht werden. Darüber hinaus müssen Veränderungen an mittels bestehenden Gerätschaften genehmigt werden. Das umfasst bspw. die Neugestaltung der Werbung, wenn die Farben oder die Werbebotschaft abgeändert werden.
Genehmigungsfrei sind indessen sämtliche Werbeanlagen, die eine Größe von einem Quadratmeter nicht überschreiten. Gleichwohl bedürfen Werbeanlagen in Gewerbe- und Industriegebieten, an Flugplätzen oder Sportanlagen keiner Genehmigung und können verfahrensfrei designt werden. Gleichfalls unproblematisch sind Werbemaßnahmen, die für einen begrenzten Zeitraum aufgestellt werden. Hierzu zählen exemplarisch Hinweisschilder auf Schlussverkäufe, Sonderrabatte oder anderweitige Tätigkeiten. Weihnachtswerbung darf zwischen dem 1. Oktober und 31. Dezember genehmigungsfrei aufgestellt werden. Ebenfalls dürfen die Schaufenster oder abrufbereite Schaukästen ohne Einschränkungen frei kreiert werden. Es sollte indes beachtet werden, dass zum Beispiel nur ein Drittel der Glasfläche verdeckt sein darf. Natürlich muss man auch innerhalb genehmigungsfreier Außenwerbung darauf achten, dass baurechtliche Vorschriften eingehalten werden und die Werbeanlagen Passanten nicht behindern oder gefährden. Ebenso darf keine Belästigung durch hässliche oder unzumutbare Werbung erfolgen.
Grundsätzlich untersagt ist Außenwerbung an Brücken, Bäumen, Masten und Ufern. Des Weiteren dürfen dieWerbeanlagen die Verkehrssicherheit nicht gefährden, z.B. durch Behinderung des Sichtfeldes auf Ampeln oder Straßenschilder. Außerdem sollte die Zahl der Werbeschilder nicht übertrieben werden. Wer dem Grundsatz folgt „viel unterstützt viel“, kann flink das Gegenteil von dem erwünschten Erfolg erzielen.
Weitere Faktoren und Informationen über geltenden Vorschriften für das Aufstellen von Werbeanlagen erhält man über die zuständigen Behörde. Hier können von Gemeinde zu Gemeinde unteschiedliche Bestimmungen vorliegen. Aufgrund dessen sollten Unternehmen vor dem Aufstellen der Außenwerbung die entsprechenden Informationen bei der Stadt einholen.
Baugenehmigung rechtzeitig beantragen
Wer die Eröffnung eines Ladengeschäfts plant und für die Außenwerbung ein im Boden verankertes Werbeschild aufstellen will, sollte sich frühzeitig um die Baugenehmigung kümmern. Denn von der Prüfung des Antrags bis zur endgültigen Genehmigung können einige Wochen vergehen. Wichtig ist hierfür, dass sämtliche Unterlagen vollständig eingereicht werden. Viele Zeitverzögerungen kommen dadurch zustande, dass die Unterlagen nicht vollständigsind, weil z.B. Vollmachten respektive Unterschriften fehlen.
Eine Erstellung der Werbeanlage ohne Baugenehmigung ist nicht zu empfehlen. In diesem Fall handelt es sich um Schwarzbauten, die mit deutlichen Bußgeldern konnektiert sind. Daher sollte auf die Außenwerbung lieber verzichten werden, wenn die Zeit bis zur Eröffnung drängt und die Baugenehmigung noch nicht vorliegt, ansatt ein Bußgeld zu riskieren. Die Baugenehmigung sollte darüber hinaus sorgfältig aufbewahrt werden, denn auch Jahre später kann es sich als hilfreich erweisen, wenn diese, falls notwendig, schnellstmöglich vorgelegt werden kann. Möchte man die genehmigten Werbeanlagen im späteren Verlauf verändern, muss für jede Veränderung eine zusätzliche Baugenehmigung eingeholt werden. Das gilt gleichwohl, wenn man wiederkehrend moderne Schilder oder Banner für die Außenwerbung nutzen will. Beachtet man sämtliche Vorschriften, dann steht dem Erfolg der Außenwerbung nichts mehr im Wege.
12.10.2019
Warum lohnt es sich, immobilien als werbefläche zu vermieten?
Wenn man sich einmal die höchstbezahlten Werbestandorte anschaut, findet man natürlich augenblicklich die Standorte mit der größten Kontaktanzahl. Das ist soweit begreiflich und gleichfalls einleuchtend.
Es gibt aber auch Straßen und Plätze mit Großflächenplakaten, die auf den ersten Blick nicht notwendig zur Elite der hoch frequentierten Standorte zählen. Wenn man auf den zweiten Blick trotzdem ein Einkaufszentrum oder eine große Filiale sieht, kann man sich denken, dass solche Werbestandort gerne gebucht werden. Denken Sie z.B. einmal an einen großen Elektronikmarkt oder an ein Outlet eines Markenherstellers. Die Nähe jener Einzelhandels-Giganten wertet den Werbestandort sogleich mächtig auf und sodass der Vermieter dort, abgetrennt von der üblichen Messlatte PpS (Plakatsehr pro Stelle), höhere Mieten bekommen kann, als an einem zusätzlichen Verbleib mit der gleichen Kontaktzahl. Wer als Vermieter über einen solchen Werbestandort verfügt, sollte sich auf jeden Fall mehr als ein Angebot für die Vermietung einholen, denn der Vergleich von unterschiedlichen Anbietern zeigt etliche Male eine erhebliche Differenz. Manchmal ist es auf diese Weise, dass die großen Filialen und Einzelhandelsketten gezielte Angebote bloß in einem begrenzten Umkreis machen oder eine innovative Rabattaktion an geteilten Standorten begutachten. Da werden in gewissem Maße allein ein Großplakat oder immerhin lediglich eine äußerst geringe Anzahl produziert, was früher undenkbar erschien. Solche Kleinstauflagen sind heute von Seiten des Digitaldrucks bezahlbar geworden.
Die digitale Revolution ist im Druckgewerbe längst angekommen!
In den Zeiten vor dem Digitaldruck war es kaum möglich, dass Großplakate in Auflagen von einem bis zehn Stück produziert wurden. Das war zwar glaubwürdig, allerdings war der Kostenaufwand zu ausgeprägt, sodass man hiervon vorwiegend Abstand genommen hat. In Vor-Digitaldruckzeiten musste man eine winzige Auflage auf einer Andruckpresse anfertigen, die tatsächlich dazu eingesetzt wurde, dass man das Resultat einer Lithografie abwägen und an den vorhandenen Lithos (Druckfilmen) noch Korrekturen durchführen konnte. Um eine Kleinstauflage auf einer Bogen-Offsetdruckmaschine zu produzieren, musste man aus den Lithografien die Druckplatten herstellen und es wurden wenigstens 300-500 Druckbogen (meist wesentlich mehr) für den Einrichtevorgang der Maschine gebraucht. Mittels Digitaldruck sind weder Lithografien noch Druckplatten notwendig und ein Originalandruck auf einer Digitaldruckmaschine wird mit dem ersten Druckbogen erreicht. Speziell für große Werbestandorte nahe von Filialen oder großen Einzelhandelsketten werden außergewöhnlich häufig Kleinstauflagen benötigt, die bloß in unmittelbarer Nähe eines gebührenden Einzelhandelsunternehmens oder auf dem Parkplatz eines solchen Geschäfts angebracht werden. Bei Tests wird herausgefunden, ob der beabsichtigten Kaufimpuls beim Endverbraucher ankommt. Ist dies der Fall, kann die regionale oder bundesweiter Kampagne gestartet werden. Neben solchen Applikationen werden äußerst winzige Auflagen natürlich vielfach für örtliche Events oder übrige Veranstaltungen eingesetzt, die ausschließlich eine regionale Bedeutung haben.
Wenn Sie über einen solchen Werbestandort verfügen, sollten Sie die Gelegenheit nutzen!
Es muss keine allzeit vielbefahrene Straße sein, die zu guten Einnahmen von Seiten der Vermietung von Werbeflächen führt. Es existieren genauso lediglich mittelmäßig frequentierte Standorte, die für die werbungtreibende Wirtschaft, im Besonderen für nahe ansässige Firmen, von höchstem Interesse sind. Wenn Sie über einen solchen Aufenthaltsort verfügen und das Grundstück oder die Immobilie gut einsehbar ist, sollten Sie nicht zögern und ein Angebot anfordern. Wir verfügen über ein umfassendes Netzwerk in ganz Deutschland und möglicherweise werden Sie staunen, wie viel Miete für Ihren Werbestandort bereitsteht. Testen Sie es problemlos und lassen Sie Ihren Aufenthaltsort prüfen!
20.09.2019
Außenwerbung auf einem Grundstück mit Wandtafeln, Plakatwänden und City-Star-Boards!
Grundstückseigentümer haben die Chance auf einem Privatgrundstück, das sich in hoch frequentierten Straße befindet, Werbetafeln an den Hausgiebeln, freistehende Werbeanlagen und darüber hinaus City-Star-Boards aufstellen zu lassen, um dadurch eine zusätzliche Mieteinnahme zu erhalten. Unzählige Eigentümer nutzen diese Form von Außenwerbung, ganz egal, ob es sich um eine Großfläche, Plakatwand oder um ein doppelseitiges City-Star-Board an frequentierten Orten oder überdies an der Hauswand handelt. Mit einer Werbetafel auf einem Grundstück und der Verpachtung eines guten Werbestandortes erhalten Immobilieneigentümer eine sichere und regelmäßige Miete. Werbefläche vermieten lohnt sich!
Als Grundstücksbesitzer hat man keinen Aufwand mit dem Werbeträger, da der Werbeflächenbetreiber die Planung, Genehmigung und Installation übernimmt. Aber auch die regelmäßige Pflege, Wartung und die Instandhaltung wird von dem Betreiber übernommen. In diesem Zusammenhang gilt, dass ein Grundstück mit vielen Sichtkontakten an einer Straße mit einem hohen Verkehrsaufkommen interessanter und lukrativer ist, als ein Grundstück in einer Nebenstraße, oder Sackgasse. Eine Werbung auf einem gut frequentierten Grundstück mit einer Plakatwand, Werbetafel oder einem City-Star-Board erzielt viele Blickkontakte. Je frequentierter ein Grundstück und ein Werbestandort für Werbung ist, umso höher die potentiellen Einnahmen. Als Werbeträger für eine Plakatwerbung auf einem Grundstück werden vorwiegend Großflächen, wie Werbetafeln, Plakatflächen, Wandtafeln und genauso City-Star-Boards, City-Light-Boards (CLB) und Mega Lights (ML) verwendet, die in einigen Jahrzehnte, aktionsbedingt, oder nach Vereinbarung mittels den Werbeflächenbetreiber, ausgewechselt werden.
Für die Werbung auf einem Grundstück eignen sich private Grundstücke und Hausfassaden. Bei alldem sollten die Werbetafeln, Plakatwände und Großflächen am besten quer zu der Sichtachse des Verkehrsteilnehmers positioniert werden und nicht von Bäumen oder zusätzlichen Hindernissen verdeckt sein.
18.09.2019
die vorteile von plakatwerbung. Außenwerbung richtig nutzen.
Sie wollen mit Ihre Werbebotschaft innerhalb kürzester Zeit viele Personen ansprechen? Mit hochwertiger Außenwerbung ist das kein Problem! Sie bildet bis dato eines der bedeutendsten Kommunikationsmittel in der Werbebranche und ihre Palette reicht von großen Plakatstellwänden an Straßenkreuzungen bis hin zu digital bespielbaren Bildschirmen in der Fußgängerzone. Erfahren Sie in diesem Beitrag, welche Medien noch unter die beliebte Werbeform fallen, welche Vorzüge Ihnen Plakatwerbung offeriert und welche Chancen Ihnen hierdurch im Hinblick auf erfolgreiches Marketing offen stehen.
WAS VERSTEHT MAN ÜBERHAUPT UNTER AUSSENWERBUNG
Außenwerbung bezeichnet Werbung außerhalb von geschlossenen Räumen. Sie kann sich an öffentlichen Straßen, Plätzen, oder anderen öffentlich zugänglichen Stellen befinden und richtet sich an ein breites Publikum. Sie verfolgt die Intention, den Bekanntheitsgrad der bestimmten Marke bzw. den Umsatz zu steigern, indem Produktfamilie mit einem Slogan anschaulich dargeboten werden. Die Plakatwerbung gehört zur substanziellsten Beschaffenheit der Außenwerbung.
DIE VORTEILE VON AUSSENWERBUNG UND PLAKATWERBUNG
Außenwerbung kann nicht abgeschaltet, überlesen, überhört oder in anderer Gestalt ignoriert werden.
Sie erreicht auch Menschen, die innovative Medien wie TV, Radio oder World Wide Web bloß eingeschränkt oder gar nicht nutzen.
Allein die Größe und die flächendeckende Verfügbarkeit im öffentlichen Raum sind Vorteile eines auffälligen und effizienten Werbeträgers, der zB gerne zur Überbrückung von Wartezeiten an Ampeln oder Haltestellen gelesen wird. Er zieht so die Aufmerksamkeit eines breiten Publikums auf sich und sorgt dafür, dass sich die Marke unbewusst in den Köpfen der Betrachter festsetzt.
Man kann tunlichts viele Personen mit verhältnismäßig wenig Aufwand erreichen und ermöglicht so eine hohen und zielgruppenorientierte Streuung der Reichweite.
Durch prägnante Werbebotschaften ist eine unmittelbare und zielgerichtete Verbindung an ein breites Publikum erreicht.
TIPPS FÜR DIE GESTALTERISCHE UMSETZUNG VON WERBEPLAKATEN
Da Plakatwerbung dennoch mit einer Vielzahl weiterer Reize konkurriert, ist ein ansprechendes und aktivierendes Gestaltungskonzept erforderlich:
Kreieren Sie mittels der Kombination aus sichtbaren und textlichen Bestandteilen eine gescheite und auffällige Werbebotschaft, die bei den Betrachtern auf den ersten Blick Interesse weckt. Richten Sie Ihre Werbebotschaft grundsätzlich an eine deutlich definierte Zielgruppe. Formulieren Sie Ihre Kernaussage in Großbuchstaben.
Die Plakatgestaltung sollte gleichfalls auf Ihre Zielgruppe ausgerichtet sein. Entscheiden Sie sich für Farben, die Ihrem Corporate Designkonzept entsprechen.
Sie können eine prominente Person des öffentlichen Lebens, die zu Ihrem Produkt passt, in Ihre Kampagne implementieren.
Lassen Sie Ihre Plakate beidseitig bedrucken und bringen Sie sie bspw. auf Glasflächen von Bushaltestellen an, um die Reichweite Ihrer Werbefläche bei gleichbleibenden Preis zu verdoppeln.
Entscheiden Sie sich für hochwertiges Papier und eine erfahrene Druckerei, hierdurch stimmt am Ende die Qualität Ihrer Druckprodukte.
Auch binnen der Plakatgestaltung gilt der geflügelte Satz "weniger ist mehr".
WEITERE EINSATZMÖGLICHKEITEN
Werbetreibenden steht neben dem Plakatieren eine Vielzahl weiterer Gelegenheiten und Werbeflächen für die Außenwerbung zur Auswahl:
1. Dauerwerbung: Hierunter versteht man die Benutzung von Werbeflächen an feststehenden Werbeträgern, bspw. an Hauswänden, -giebeln oder Ladengeschäften.
2. Verkehrsmittelwerbung: Diese mobile Werbeform kommt auf Transportmitteln des Massenverkehrs zum Einsatz, etwa auf Bussen, Bahnen oder Taxis.
3. Stadtmöblierung:
City-Lights, beleuchtete Großflächen, oder Säulen bzw. zusätzliche Formen der Stadtmöblierung stellen eine alternative Beschaffenheit der Außenwerbung dar.
4. Digital Signage: Hierunter versteht man Werbeträger in Beschaffenheit von digitalen Werbebildschirmen. Sie vermitteln bewegte Inhalte in einem Mix aus Informationen, Werbung und Unterhaltung, die im Außenbereich in andersartigen Sorten, Formen und Größen zum Einsatz kommen können.
Eine gelungene Mischung aus differenzierten Medien der Außenwerbung wie zum Beispiel Großflächenplakate, City-Light-Postern und Werbe-Displays sorgt dafür, dass Werbekampagnen noch höhere Reichweiten erzielen.
FAZIT
Zwar stellt die traditionelle gedruckte Plakatwerbung die älteste Beschaffenheit der Außenwerbung dar, die sich bis dato großer Beliebtheit erfreut, indes stellt sie in jener Beschaffenheit nicht mehr die Avantgarde der erhältlichen Werbeform für die Markenbildung dar. Vor allem die sozialen Netzwerke stellen für Firmen eine erfolgversprechende Ausprägung und Weise dar, Auftraggeber stärker an ihre Marke zu binden, da sie die Gelegenheit bieten, Werbung fortwährend augenblicklich zu schalten und direkt auf Vorkommnisse zu reagieren. Eine veraltete Plakatkampagne kann hingegen zwar genauso verhältnismäßig direkt modifiziert werden, das ist trotzdem mit sonstigen Aufwände angeschlossen. Die Branche hat hier derweil Antworten unter dem Schlagwort Digital Out of Home mit Werbe-Displays, Bannern und interaktiven Plakatformen neumodische Abwandlungen des Themas Außenwerbung released. Dies spiegelt sich gleichfalls in den jederzeit wachsenden Umsätzen der Out-of-Home Branche nieder, die der Fachverband Aussenwerbung e.V. veröffentlicht.
Durch die Übernahme der Trends Digitalisierung, Bewegtbilder und Lokalisierung können Benefits von webgestützten und mobilen Werbeformaten in die Out of Home Welt übertragen werden. Nach wie vor offeriert nett erschaffte konventionelle Plakatwerbung viele Benefits, wenn es darum geht, die Prominenz und den Umsatz von kleinen und mittleren regionalen Unternehmen zu steigern und einen indealen Träger für Imagewerbung einzusetzen.
17.09.2019
Was ist bei einer werbung auf den privatgrundstücken zu beachten
Eine Werbung auf einem Privatgrundstück erfolgt i.d.R. mit Anlagen der Außenwerbung. Solche sind Werbeanlagen, die der Ankündigung, Anpreisung oder Empfehlungen von Berufen oder Gewerben dienen. Sie sind aus dem öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar und gelten in den Bauordnungen der häufigsten Länder als ortsfeste Institutionen, welche genehmigungspflichtig sind.
Mit „ortsfest“ gelten Werbeanlagen, wenn diese
- mit einer baulichen Anlage befestigt sind
- zu ihrer Herstellung Baustoffe benötigen
Zu diesen ortsfesten Institutionen zählen Anschlagsäulen, Anschlagtafeln, Bemalungen, Beschriftungen, Fahnentücher, Hinweistafeln, Lichtwerbung, Schaukästen, Schilder oder Werbetafeln.
Was ist innderhalb von genehmigungspflichtigen Werbeanlagen zu beachten?
Die Rechtsgrundlage für das Aufstellen und die Anbringung von Werbeanlagen obliegt der Bauordnung der betreffenden Länder. Die Klauseln und Satzungen über das Design von Werbeanlagen können deswegen auf kommunaler Ebene andersartig ausfallen und lassen sich nicht daher nicht verbindlich gruppieren. Zu der Satzung über die Konzeption von Werbeanlagen finden sogar straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, Steuerungen des Naturschutzgesetzes und sonstige Vorschriften Rücksicht, wie z.B. länderübergreifende Bestimmungen für Bundesfernstraßen.
Werbung an Hauswand. Genehmigung für eine Außenwerbung beantragen?
Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen muss ein schriftlicher Antrag auf Baugenehmigung mit den notwendigen Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Erst mit Erteilung der Genehmigung darf und kann die Einrichtung der Werbeanlage beginnen. Erforderliche Genehmigungen für eine Außenwerbung sind überwiegend bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.
Möchte man Werbung auf dem spezifischen Privatgrundstück anbringen, sollte man sich im Vorwege bei der zuständigen Behörde briefen. Werden Werbeanlagen aufgestellt oder angebracht, die nicht den Vorschriften entsprechen oder für die keine Genehmigung besteht, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen und die Werbeanlage muss in Folge dessen aufs Neue entfernt werden.
Was wird für die Genehmigung gebraucht?
Ein Antrag für eine genehmigungspflichtige Werbeanlage muss zusammen mit den Bauchzeichnungen schriftlich gegenüber der zuständigen Behörde erfolgen, in welcher sich das Grundstück befindet. Bei der zuständigen Lokalität erhalten Sie die dadurch angebundenen Formulare, welche von dem Bauherrn, Grundstückseigentümer und dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen sind.
Das Privatgrundstück soll für Werbetafeln vermietet werden?
Sofern die Außenwerbung nicht für eine Eigenwerbung dient, sondern für Werbemaßnahmen verpachtet/ vermietet werden sollen, kann die Beantragung einer notwendigen Genehmigung über die Firmen der Außenwerbung erfolgen. Bundesweit suchen Außenwerber geeignete Grundstücke für Werbeanlagen aus dem Cluster der Plakat- und Außenwerbung. Nach einer vertraglichen Einigung übernehmen ebendiese die vollumfängliche Abwicklung der Werbemaßnahme nebst der Beantragung einer behördlichen Genehmigung.
17.09.2019
Ist Plakatwerbung auf dem Privatgrundstück erlaubt?
Wer ein Privatgrundstück, nicht selten in Verbindung mit der Errichtung eines Gebäudes, erwirbt, wird regelmäßig einen Kredit benötigen. Die Tilgung des Darlehens mitsamt der anfallenden Zinsen kann für den frischen Hauseigentümer zugegeben eine finanzielle Belastung darstellen. Ein zusätzliches Einkommen aus Plakatwerbung am spezifischen Zaun erscheint demnach besonders lukrativ. Aber genauso ist der Gedanke ‚Es ist mein Privatgrundstück – wieso sollte Plakatwerbung am Zaun verboten sein?‘ nicht fernliegend. Doch stimmt das, dass man ohne Weiteres am Zaun des Grundstücks Werbung in Form von Plakaten aufhängen darf? Weiterhin stellt sich die Frage, ob eine Dritte Person ohne Weiteres Plakatwerbung am Zaun eines Privatgrundstücks anbringen darf.
Zaun als Werbefläche vermieten? Die allgemeine Rechtslage
Plakatwerbung am Zaun zählt zur sogenannten Außenwerbung. Die Gesetzgebungskompetenz hat hier grundsätzlich das Land, mit der Folge, dass je nach Bundesland verschiedene Richtlinien und Klauseln bestehen. In aller Regel sind für Außenwerbung die Vorschriften zum Bau- und Wegerecht einschlägig. Dennoch sind einige Bestimmungen länderübergreifend, da sie auf ein Bundesgesetz beruhen, wie beispielsweise der Grundsatz der Gewerbefreiheit gemäß § 1 Absatz 1 GewO [Gewerbeordnung]. Danach ist es grundsätzlich jedem Unternehmen ermöglicht, sein Produkt zu bewerben.
Als sogenannte „Anlagen der Außenwerbung“ (kurz: Werbeanlagen) sind nach den häufigsten landesrechtlichen Bauordnungen „alle ortsfesten Institutionen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen ebenso für Anschläge oder Lichtwerbung vordefinierte Säulen, Tafeln und Flächen.“ Solche Werbeanlagen sind genehmigungspflichtig, d.h. ohne Genehmigung darf ein Werbeplakat grundsätzlich nicht angebracht werden.
Darf ich Werbeplakate trotz alledem am Zaun meines Grundstücks anbringen?
Es erscheint vernünftig, eine Genehmigung für Werbeanlagen zu fordern, würden sonst die Gemeinden von Werbung überflutet werden. Doch wird eine solche Genehmigung genauso für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken gebraucht? Die Antwort mag verwundern: Werbeanlagen auf Privatgrundstücken bedürfen eine Baugenehmigung. Eine solche Genehmigung kann über die zuständige Bauaufsicht eingeholt werden. Die Bearbeitungszeit darf nach den gesetzlichen Regulierungen nicht länger Zeit als drei Monate dauern. Diese Bearbeitungszeit wird nichtsdestotrotz überwiegend ausgeschöpft.
Das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken ohne Baugenehmigung kann ein Bußgeld nach sich ziehen, überwiegend für den Nutznießer der Werbung. So musste bspw. ein Unternehmer ein Bußgeld zahlen, nachdem es mit Einverständnis des Eigentümers seine Werbung an dessen Zaun angebracht hat (siehe dafür: OLG Hamm mit Beschluss vom 22.09.2015, Az.: 1 RBs 1/15).
Dürfen Dritte Werbeplakate am Zaun eines Privatgrundstücks anbringen?
Der oben genannte Fall legt nah, dass Dritte erst Recht keine Werbeplakate am Zaun eines Privatgrundstücks anbringen dürfen, wenn der Eigentümer hierzu nicht zugestimmt hat. Wird dennoch plakatiert, handelt es sich – je nachdem, ob eine Baugenehmigung vorliegt oder nicht – um eine Eigentums- und Besitzstörung, die einen Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung aus §§ 862, 1004 BGB begründet. Sollte durch das Plakatieren ein Schaden entstehen, steht dem Geschädigten darüber hinaus ein Schadensersatzanspruch aus § 823 BGB zu.
Außenwerbung bedarf allzeit einer Genehmigung. Bei alledem spielt es keine Rolle, ob sie an einem öffentlichen oder einem privaten Grundstück angebracht wird. Im Falle von Werbeanlagen auf einem Privatgrundstück bedarf es einer Baugenehmigung, die von der zuständigen Bauaufsicht erteilt wird. Wer bspw. Werbung am Zaun anbringt, ohne eine vergleichbare Genehmigung zu haben, läuft Gefahr, ein Bußgeld zahlen zu müssen. Werden Werbeplakate abgesehen davon ohne Daten und / oder Wollen des Grundstückeigentümers am Zaun angebracht, so steht ihm ein Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch zu.
17.09.2019
Außenwerbung –Richtlinien und gesetzliche Bestimmungen. werbung an gebäuden
Wer seine Werbefläche vermieten möchte, sollte die Gesetzesklauseln und Richtlinien wissen, um Bußgeldzahlungen und weiteren Ärger zu verhindern.
Grundsätzliches: Rechtliche Klauseln zum Themenfeld Außenwerbung sind generell Ländersache. Je nach Bundesland gelten verschiedene Richtlinien und Klauseln, wenn man seine Werbung im Freien vorführen möchte. Einige Klauseln gelten trotzdem länderübergreifend und sollten jederzeit beachtet werden. Hierzu zählen nicht nur Pflichten, sondern gleichermaßen auch Rechte. So ist zum Beispiel jedem Unternehmer das Bewerben seiner Produktfamilie prinzipiell zuzustehen (wie sich aus dem Grundsatz der Gewerbefreiheit, Gewerbeordnung §1 Abs.1 herleiten lässt). Regelungen, welche das Betreiben von Werbung einschränken, haben üblicherweise mit dem Bau– und Wegerecht der betreffenden Bundesländer zu tun. Wie in allen Bereichen des öffentlichen und sozialen Lebens ist es bei uns auch mit der Außenwerbung: Genehmigung erhält bloß derjenige, der sich an die Vorschriften hält.
Außenwerbung – Genehmigung ist Ländersache
Als „Anlagen der Außenwerbung“ gelten in der Regel, um es mit den Worten des Gesetzgebers zu sagen, „alle ortsfesten Organisationen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen im Besonderen Fotos, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen wie ebenso für Zettel- und Bogenanschläge oder Lichtwerbung festgelegte Säulen, Tafeln und Flächen.“ (Zitat nach der Bauordnung Sachsen-Anhalt). Mit zusätzlichen Worten: Gleichermaßen Aufsteller und Beachflags vor dem speziellen Ladengeschäft, sowie Werbe- oder Firmenschilder an Hauswänden gelten als Werbeanlagen und sind dadurch Genehmigungspflichtig. In jedem Fall dürfen solche und weitere Werbeträger keinesfalls den Verkehr behindern (z.B. indem Werbetafeln, -plakate oder Riesenposter der Betrachtungswinkel auf Verkehrsschilder, Ampeln verdecken) oder den Ausblick auf Grünflächen verhindern und das Straßen-, Orts- oder Landschaftsbild stören, durch ihr gehäuftes Vorkommen allgemein als störend empfunden werden oder sich an öffentlichen, repräsentativen oder städtebaulich hervorragenden Gebäuden befinden (einfache Firmenschilder ausgenommen). Genehmigungen für das Anbringen oder Aufstellen von Außenwerbung an Bäumen, Ufern, Böschungen, Masten und Brücken sind vorwiegend von der zuständigen Bauaufsicht einzuholen. Dort sollte man sich auf jeden Fall erkundigen, wenn man sich über die rechtlichen Aspekte seines Werbevorhabens nicht im Klaren ist.
Generell gilt: Für das Aufstellen oder Anbringen von Werbung auf Privatgrundstücken wird eine Baugenehmigung für Werbeanlagen benötigt. Wer auf öffentlichem Grund werben möchte, benötigt eine übereinstimmende Sondergenehmigung. Der Gesetzgeber hat den Bauämtern für Anwartschaften eine Bearbeitungszeit von maximal drei Monaten eingeräumt; ebendiese wird überwiegend bis zur Gänze ausgeschöpft.
Ein weiterer, erstrangiger Aspekt ist die Größe oder die Form der Ortschaft respektive der Umgebung, in der im öffentlichen Raum geworben werden soll. Denn in Dorf- und Kleinsiedlungsgebieten wie ebenfalls in ausschließlichen Wohn- oder Wochenendhausgebieten dürfen Werbeanlagen oder Werbeträger ausschließlich an der Örtlichkeit der Leistung platziert werden. Das bedeutet, dass Sie Schilder, Banner, Fahnen etc. allein vor ihrem Ladengeschäft, ihrer Filiale oder ihren Geschäftsräumen platzieren dürfen. In blanken Wohngebieten darf die Werbung über Hinweisschilder nicht hinausgehen. Ausgenommen sind wiederum genehmigte Plakatwerbeflächen oder Litfasssäulen, Werbemittel an Kiosken oder Zeitungsständen sowie Auslagen und Dekorationen in Fenstern oder Schaukästen.
Länderübergreifende Steuerung für Bundesfernstraßen
Gesetzliche Eindeutigkeit besteht beim Thema Außenwerbung allein im Bundesfernstraßengesetz. Dort findet sich unter § 9 Abs. 6 der Abschnitt, der die Anbringung von Außenwerbung an Bundesstraßen und Autobahnen steuert. Wer es genau wissen möchte, findet hier den entsprechenden Gesetzestext zu § 9 BFStrG Bauliche Apparaturen an Bundesfernstraßen.
16.09.2019
außenwerbung am Haus. Giebel, hausfassaden und wände als Werbeflächen vermieten
Man kann nicht bloß ganze Hausfassaden und quer zur Straße liegenden Hauswände als Werbefläche vermieten, es kann auch bloß der Giebel sein.
Freie Giebelflächen oder Rohbauseiten, die an einem bevorzugten Standort liegen, können eine willkommende Zusatzeinnahmequelle für den Vermieter sein. Das gilt natürlich im Besonderen für Großstädte mit einer Immobilie an einer stark befahrenen Straße oder gleichfalls an großen Parkplätzen, die täglich eine hohe Besucherzahl aufweisen. Immer, wenn ein Gebäude einen freien Giebel oder schlechthin eine Freifläche zu einer erheblich befahrenen Straße hat, könnte jene ungenutzte und manchmal schäbig anzusehende Wandfläche eine Einnahmequelle für Heimbesitzer und Vermieter sein. Insbesondere in großen Städten findet man vielfach Baulücken, die sich für die Werbung mit Großplakaten, Werbetafeln, Riesenposter und Megaplakate ideal eignen. Häufig sind im Zuge einer engen Bebauung die Gebäude ohne Abstand aneinandergebaut worden und wenn es zu einem Abriss eines Gebäudes gekommen ist, ist die „Rohbauwand“ nicht selten mit einer Ruine vergleichbar und sieht nicht gerade einladend aus. Eine solche Giebelwand wird nicht zur Verschönerung des Stadtbilds beitragen und eine Verblendung mit einer großen Werbetafel oder einem abgehängten Riesenposter kann den Anblick lediglich optimieren. Ein Vermieter denkt oft nicht gerade an die Ästhetik, sondern an den Ertrag aus diesem Objekt. An einer solchen Örtlichkeit kommt die Werbung ins Spiel. Insbesondere in Großstädten werden Werbeflächen dringend gesucht und wer als Eigentümer Interesse an einer weiteren Einnahmequelle hat, sollte sich mit jener Möglichkeit beschäftigen.
Sichere Einnahmen aus Vermietung von Werbeflächen!
Jeder Vermieter sucht nach Mietern, die eine langfristige, sichere Mieteinnahme versprechen. Bei Gewerbeimmobilien wird das gewöhnlich in dieser Art sichergestellt, dass man eine Bonitätsauskunft einholt und die Mietverträge langfristig abgeschlossen werden. Bei Wohnimmobilien kann man selbstverständlich ebenfalls Auskünfte über innovative Mieter einholen, etwa mittels der Schufa. Das ist allerdings nur hilfreich, wenn der Mieter dort mit Negativmeldungen vertreten ist. Wenn ein Mieter einer Wohnung allerdings innerhalb des Mietverhältnisses in eine finanzielle Schieflage gerät, existieren dafür keinerlei Vorsorgemaßnahmen, bis auf die übliche Mietkaution, die üblicherweise für zwei oder drei Monate vor dem Einzug hinterlegt werden muss. Wohnimmobilien werden in den meisten Fällen ausschließlich mit den gesetzlichen Kündigungsfristen vermietet, was manchmal häufige Mieterwechsel bedeutet, die für jeden Vermieter nicht bloß lästig, sondern auch zeitaufwändig sind, Kapital kosten und manchmal Ärger bringen. Das passiert in der Regel, wenn es um die Instandhaltungsmaßnahmen einer vermieteten Wohnung geht oder um Schäden, die durch den Mieter verursacht wurden. Was liegt also näher, als sich als Vermieter einer Wohnimmobilie mit Optionen zu beschäftigen, die nicht bloß eine zusätzliche Mieteinnahme bedeuten, sondern diese dazu noch langfristig gesichert sind. Diese Möglichkeit finden Eigentümer einer Immobilie in der Vermietung von Werbeflächen am Gebäude. besonders vorteilhaft während der Vermietung von Werbeflächen am Gebäude ist die Tatsache, dass man keine Arbeit mit dieser hat. Bei der Vermietung von Fassadenwerbung, Werbung am Giebel, der Giebelfläche, Giebelfassade oder abgehängten Großplakaten an Hauswänden bemüht sich der Werbeservice um Werbeflächenvermarkter und so um die Vermietung der Plakatflächen am Gebäude. Logischerweise hat der Vermieter nichts mit dem Wechsel der Plakate oder Werbetafeln oder mit der Instandhaltung der Werbeflächen zu tun.
Wenn der Vertrag für die Werbung am Gebäude unterzeichnet ist, ist die Mieteinnahme von Werbetafel langfristig geschützt.
15.09.2019
Werbung auf Privatgrundstücken. Privatgrundstücke für Werbeanlagen der Außenwerbung gesucht!
Privatgrundstück(e) für Werbeflächen anbieten und vermieten!
Privatgrundstücke gesucht. Bundesweit. Wenn Sie über ein oder mehrere Privatgrundstücke verfügen und ebendiese als Werbestandort(e) für Werbeflächen anbieten und vermieten wollen, können Sie sich nicht nur an attraktiven Mieteinnahmen erfreuen. Als Grundstücksbesitzer kann man sich keinen besseren Mieter als eine Werbeanlage wünschen - denn jener "Mieter" ist ruhig und der Ertrag aus der Vermietung kommt periodisch und ohne Aufwände.
Bundesweit werden gut frequentierte und einsehbare Privatgrundstücke für Werbeflächen gesucht. Wenn Sie ein Privatgrundstück für Werbung vermieten wollen, können Sie innerhalb etwaiger Standorte eine Anzahl von Angeboten zum Vergleich erhalten.
14.09.2019
Grundstück – ein idealer Grund und Boden für Werbeanlagen
Freiflächen auf Grundstücke werden etliche Male nicht genutzt. Sie liegen brach und erlauben dem Eigentümer des Öfteren wenig Gewinn, wenn es nicht in jeder beliebige Form bewirtschaftet werden kann. Eine herausragende Möglichkeit, um freies Gelände zu nutzen und eine alternative Einnahme zu generieren, ist sie als Werbefläche für Plakatwände zu vermieten.
Warum sind Freiflächen und freie Gelände vorbildliche Werbeträger?
Professionelle Unternehmen setzten bisweilen auf konventionelle Plakatwände, weil sie hierdurch eine bedeutende Reichweite erzielen können. Doch für dergleichen 18/1 Großflächen, wie Plakatwände eigentlich heißen, benötigt es vor allen Dingen eines: eine erheblich große Fläche. Diese ist unerfreulicherweise rar, sodass Werbetreibende zu jedem Zeitpunkt nach innovativen Opportunitäten suchen. Neben der Wandmontage an Hauswänden, Fassaden und auf Giebeldächern besteht genauso die Opportunität, Plakatwände auf Pfosten in der freien Landschaft aufzustellen. Dazu eignen sich großflächige Gelände im Besonderen. Auf Pfosten erreicht die Plakatwand eine Höhe von 1,4 m. Wird sie anhand eines Monofußes aufgestellt, kann sie selbst eine Höhe von 2,5 m innehaben.
Welche Erfordernisse müssen freie Gelände absolvieren, um Werbeträger zu werden?
Es ist irrelevant, wie schön die Umgebung ist. Als attraktiver Werbestandort gilt ein Areal, welches ein zufolge hohes Verkehrsaufkommen hat. Bevor es also zur Vermietung der freien Fläche kommt, werden eingehend die Verkehrsströme überprüft, aufgeteilt in Fußgängern, Autofahrern und Fahrgästen des öffentlichen Nahverkehrs. Logischerweise ist es von hoher Relevanz, dass tunlichts viele Personen die Werbefläche passieren. Weiter spielen die Zeitspanne der Kontaktchance, der minimale seitliche Abstand zum Verkehrsstrom sowie die Frage nach zusätzlichen Plakatstellen im Umfeld und der Winkel der Plakatstelle zur Fahrbahn eine Rolle. Ferner sollte tadellose Sichtbarkeit der Werbefläche garantiert sein. Es wäre also essenziell, dass keine Bäume, Häuser oder alternative Barrieren den Betrachtungswinkel auf die Plakatwand versperren. Zudem muss es denkbar sein, die Werbefläche direkt und angenehm zu bewirtschaften.
Sie sind Eigentümer einer freien Fläche, ganz gleich, ob als Privatmann, Firma oder Kommune? Möchten Sie Ihre Werbefläche vermieten? Schicken Sie mühelos alle notwendigen Informationen Ihres Standortes zur Prüfung und erhalten Sie im bestmöglichen Fall Ihr maßgeschneidertes Mietangebot.
09.09.2019
werbung auf Privatgrundstück – ist das gestattet?
Eine Werbung auf einem Privatgrundstück geschieht i.d.R. mit Gerätschaften der Außenwerbung. Gerätschaften der Außenwerbung sind Werbeanlagen, die der Ankündigung, Anpreisung oder Tipps auf Beruf oder Gewerbe dienen. Sie sind aus dem öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar und gelten in den Bauordnungen der mehrheitlichen Länder als ortsfeste Organisationen, welche genehmigungspflichtig sind.
Mit „ortsfest“ gelten Werbeanlagen, wenn diese mit einer baulichen Anlage befestigt sind und zu ihrer Herstellung Baustoffe benötigen. Zu diesen ortsfesten Organisationen zählen Anschlagsäulen, Anschlagtafeln, Bemalungen, Beschriftungen, Fahnentücher, Hinweistafeln, Lichtwerbung, Schaukästen, Schilder oder Werbetafeln.
Was ist während genehmigungspflichtigen Werbeanlagen zu beachten?
Die Rechtsgrundlage für das Aufstellen und die Anbringung von Werbeanlagen obliegt der Bauordnung der betreffenden Länder. Die Klauseln und Satzungen über das Design von Werbeanlagen können deshalb auf kommunaler Ebene divergent ausfallen und lassen sich nicht gegenwärtig und verbindlich zusammenstellen. Zu der Satzung über das Design von Werbeanlagen finden sich unter anderem straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes, Steuerungen des Naturschutzgesetzes und sonstige Vorschriften Berücksichtigung, wie z.B. länderübergreifende Regulierungen für Bundesfernstraßen.
Wo kann man eine Genehmigung für eine Außenwerbung beantragen?
Für genehmigungspflichtige Werbeanlagen muss ein schriftlicher Antrag auf Baugenehmigung mit den erforderlichen Bauvorlagen bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden. Erst mit Erteilung der Genehmigung darf und kann die Installation der Werbeanlage erfolgen. Erforderliche Genehmigungen für eine Außenwerbung sind somit bei der zuständigen Baubehörde einzuholen.
Möchte man ein Privatgrundstück als Werbefläche vermieten, sollte man sich im Vorwege bei der zuständigen Behörde briefen. Werden Werbeanlagen aufgestellt oder angebracht, die nicht den Vorschriften entsprechen oder für die keine Genehmigung besteht, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen und die Werbeanlage muss in Folge dessen entfernt werden.
Was wird für die Genehmigung gebraucht?
Ein Antrag für eine genehmigungspflichtige Werbeanlage muss schriftlich bei der zuständigen Behörde mit den erforderlichen Bauzeichnungen erfolgen, in welcher sich das Grundstück befindet. Bei der zuständigen Lokalität erhalten Sie gleichermaßen die hierfür erforderlichen Formulare, welche von dem Bauherrn, Grundstückseigentümer und dem Entwurfsverfasser zu unterzeichnen sind.
Das Privatgrundstück soll für Werbetafeln vermietet werden?
Sofern die Außenwerbung nicht für eine Eigenwerbung dient, sondern für Werbemaßnahmen verpachtet/ vermietet werden sollen, kann die Beantragung einer notwendigen Genehmigung über ein Unternehmen der Außenwerbung erfolgen. Bundesweit suchen Außenwerber geeignete Grundstücke für Werbeanlagen aus dem Themenfeld der Plakat- und Außenwerbung. Nach einer vertraglichen Einigung übernehmen jene die lückenlose Abwicklung der Werbemaßnahme samt der Beantragung einer behördlichen Genehmigung.
09.09.2019
Werbeflächen vermieten mühelos gemacht - nicht allein für Profis!
Viele Eigentümer von unbebauten Grundstücken oder Gebäuden haben nicht aufgedeckt, dass man geeignete Freiflächen auf Grundstücken und akzeptabel einsehbare Flächen an Gebäuden, Wände oder Zäunen als Werbeflächen anbieten kann.
Werbestandorte an vielbefahrenen Straßen sind gern gesehen und erzielen außerordentlich gute Erlöse bei der Vermietung der Werbeflächen. Es muss nicht notwendig eine stark frequentierte Straße sein, die zu guten Einnahmen führt. Es existieren jedoch gleichwohl weniger stark befahrene Straßen, die für die werbungtreibende Wirtschaft von Interesse sein können. Das gilt besonders bei regionalen Werbemaßnahmen für nahe liegende Märkte, mit der Preisaktionen oder zusätzliche gezielte Angebote beworben werden. Wenn Sie Eigentümer eines potenziell interessanten Grundstücks oder Gebäudes sind, müssen Sie sich nicht alleine um die Vermarktung kümmern. Senden Sie uns direkt die Adresse und teilen Sie uns mit, welche Werbefläche Sie anbieten wollen. Um eine Einnahme für Ihr Grundstück und/oder Gebäude zu erzielen, müssen Sie kein Profi in der Werbebranche sein. Wir leiten Ihr Angebot an einen unserer Werbepartner weiter und wenn der von Ihnen angebotene Werbestandort von Interesse ist, bekommen Sie in kurzer Zeit ein Angebot für die Anmietung Ihrer Werbefläche. Melden Sie uns unverbindlich und kostenlos Ihren Werbestandort und Sie werden sehen, dass Werbeflächen anbieten umstandslos ist.
Welche Werbeanlagen sind für meinen Werbestandort kompatibel und was bekomme ich?
Wenn Sie uns die Adresse und Ihre Vorstellungen mitgeteilt haben, welche Flächen auf dem Grundstück und/oder am Gebäude für eine Werbung verfügbar sind, werden Sie von unseren Werbepartnern einen Vorschlag für die geeignete Werbeanlage und gleichzeitig ein Angebot für die Miete bekommen. Die Mieten für Werbestandorte sind anders und für die Beurteilung eines Werbestandorts existieren differenzierten Kriterien, nach denen der von Ihnen angebotene Standort analysiert wird. Das hängt u.a. von der denkbaren Kontaktzahl ab, die man an diesem Platz erwarten kann. Es muss trotzdem nicht zwangsläufig bloß die Quantität der Passanten sein. An einigen Werbestandorten wird gleichfalls der Anspruch der Besucher eine Rolle spielen, was bspw. eine spezifische Zielgruppe betrifft, die an dem jeweiligen Ort in hoher Zahl zu erwarten ist.
06.09.2019
Werbeflächen vermieten. wir übernehmen alle kosten
Wenn Sie Werbeflächen vermieten wollen, müssen Sie kein Media-Experte sein und sich gleichermaßen nicht um die Vermarktung Ihrer Werbeflächen kümmern.
Falls Sie über einen eventuell passenden Standort für Werbung verfügen, schreiben Sie uns kostenlos und unverbindlich die Adresse mitsamt gegenwärtiger Bilder ihres Standortes - wir kümmern uns anschließend um den Rest. Werbeflächen vermieten können Privatpersonen, Firmen, Vereine mit bestimmten Grundstücken oder gleichfalls Kommunen. Werbeflächen vermieten ist eine höchst informierende Zusatzeinnahme, die für die Grundstückseigentümer keinen Arbeitsaufwand erfordert. Die werbungstreibende Wirtschaft ist andauernd an innovativen Werbestandorten interessiert und bereit, gute Mieten für die Einrichtung von Werbeanlagen zu bezahlen. Je nach Standort wird die passgenaue Werbeanlage ausgewählt und die werbungstreibende Wirtschaft kann die Werbeflächen nach Bedarf örtlich, regional oder flächendeckend belegen. Die Firmen, die die Vermarktung der Werbeflächen übernehmen, suchen laufend nach modernen Werbeflächen. Um eine irgendwie denkbar zielgruppengenaue Positionierung der Werbebotschaften zu erreichen, werden nicht allein Werbeflächen vermietet, die an hoch frequentierten Straßen liegen, sondern auch der Verbleib an weniger stark befahrenen Strecken oder in Fußgängerbereichen sind überaus gefragt.
Welche Kriterien sind für die Mietpreisfindung von Werbestandorten elementar?
Für den erzielbaren Mietpreis einer vermietete Werbefläche werden diverse Kriterien überprüft. Diese Kriterien können je nach Standort divergent bewertet werden und bieten leidglich einen groben Anhaltspunkt, ob ein etwaiger Werbestandort vereinbar ist. Wichtig für den Mietpreis beim Werbeflächen vermieten sind u.a.:
- Plakatseher pro Stelle (Frequenz)
- Verweildauer (Kontaktdauer) der Plakatseher
- Blickwinkel des Betrachters zur Werbebotschaft und die Entfernung: Ist der Werbestandort frei einsehbar oder in gewisser Hinsicht bedeckt?
- Befinden sich zusätzliche Werbeanlagen in unmittelbarer Nähe?
- Welche Bevölkerungsstruktur mit welcher Kaufkraft ist zu erwarten?
- Ist die Werbeanlage beleuchtet oder unbeleuchtet?
Diese Kriterien gelten für sämtliche Werbeanlagen, wie etwa Großflächenplakate und übrige Plakatierungen, werden aber dennoch in Teilen gleichfalls für übrige Werbeformen in der Außenwerbung eingesetzt. Das können u.a. City-Star-Boards, 18/ 1 Großflächen (Plakatwände), Werbetürme, Riesenposter, Big Banner, Megeplakate oder digitale Screens sein. Je nach Lage und Größe des von Ihnen zu vermietenden Werbestandorts schlagen Ihnen unsere Experten ein vereinbares Werbemedium vor, mit dem Sie als Vermieter einer Werbefläche die höchste Einnahme generieren können. Wir verfügen dafür über ein bundesweites Netzwerk mit seriösen Werbepartnern für die Außenwerbung.
05.09.2019
Vermietung von Werbeflächen und Werbestandorten
Speziell die Positionierung in Innenstädten, wo ein hohes Verkehrsaufkommen zu erwarten ist, sind besonders geschätzt. Es verwundert also nicht, dass Unternehmen zum wiederholten Male auf der Suchen nach neumodischen Werbeträgern sind. Als Eigentümer von Immobilien, Gewerbetreibende, welche Gebäudekomplexe unterhalten und ebenfalls als öffentliche Stätte wie Gemeinde oder Kommune lohnt es sich, über die Vermietung von Werbeflächen nachzudenken.
Interessante Werbeflächen in Innenstädten
Innenstädte bieten eine Vielzahl an vorstellbaren Werbeflächen. Dazu zählen Fassaden, Hauswände, Giebeldächer, Zäune und Mauern, trotz alledem ebenfalls freie Flächen, auf denen sich Plakatwände auf Pfosten oder Monofüßen aufstellen lassen. Haltestellen, Parkhäuser, Parkplätze etc. sind währenddessen im Besonderen geschätzt, da hier viele Personen erreicht werden können, ebenso Fußgänger, als gleichfalls Autofahrer und Mitglieder des öffentlichen Nahverkehrs.
Voraussetzungen für die Vermietung als Werbefläche
Soll eine 18/1 Großfläche (im Allgemeinen als Plakatwand bezeichnet) an einer Mauer, Fassade, Hauswand oder Giebelfläche angebracht werden, wird für die Wandmontage eine Fläche von ca. 3,80 x 2,80 Meter (BxH) benötigt. Die freie Struktur auf Pfosten erfordert hinreichend Raum für die Höhe von 1,4 m. Erfolgt eine Platzierung der Großfläche auf einem sogenannten Monofuß, wird eine Höhe von 2,5 erzielt. Vergleichbar großflächig muss die Kategorie sein, auf der die diese angebracht wird.
Wie „schön“ die Umgebung ist, spielt keine Rolle. Bei der Prüfung, ob sich die angebotene Fläche als Werbeträger eignet, spielen alternative Faktoren eine Rolle. Dazu zählen die Charakteristika des Standortes wie Ortsgröße und Kaufkraft, das Verkehrsaufkommen, jeweils aufgeteilt in Fußgängern, Autofahrern und Fahrgästen des öffentlichen Nahverkehrs, die Sichtbarkeit des Werbestandortes wie gleichwohl die Situations- und Umfeldkomplexität. All jene Rahmenbedingungen werden überprüft.
Sie sind Eigentümer von Immobilien, Firmeninhaber mit entsprechender Freifläche oder gleichfalls Vertreter einer Gemeinde/Kommune mit ebenso in Frage kommender Werbefläche? Um regelmäßige zusätzliche Einnahmen zu generieren, können Sie die Flächen fix und unkompliziert anbieten und bei positiver Prüfung Ihr individuelles Preisangebot erhalten.
05.09.2019
aussenwerbung an hauswänden
Einfacher kann man kein Kapital verdienen! Als Eigentümer einer gebührenden Hausfassade für die Werbung hat der Vermieter keine Arbeit. Der Traum, Kapital ohne Arbeit zu verdienen, kann also Wirklichkeit werden.
Wenn man als Eigentümer einer Immobilie der Meinung ist, einen stimmigen Werbestandort zu haben, kann man mittels unsere Vermittlung die Vermietbarkeit mit Hilfe eines Werbeservices kontrollieren lassen. Wenn die üblichen Kriterien erfüllt sind, das sind die baurechtliche Zulässigkeit, ein hohes Fahrzeugaufkommen und/oder eine hohe Passantenanzahl in Fußgängerbereichen, sollte einer Vermietung nichts im Weg stehen. Unter Beachtung der für die angebotene Werbefläche adäquaten Werbeanlage bekommt der Eigentümer der Immobilie bei Brauchbarkeit des Werbestandorts ein Angebot für eine Anmietung. Bis zu einem etwaigen Vertragsabschluss ist alles für den Lieferanten kostenlos und unverbindlich. Der Vermieter einer Werbefläche muss sich weder um die Einrichtung kümmern, noch um die Pflege und Wartung der Werbeanlage. Nach der Vertragsunterzeichnung muss der Vermieter bloß noch kassieren und hat gewöhnlich eine dauerhaft sichere und risikofreie Einnahmequelle.
Die bauliche Gestalt der Immobilie ist für die Vermietung zweitrangig!
Die bauliche Gestalt einer Immobilie ist für die Vermietung als Werbefläche lediglich von untergeordneter Bedeutung. Wenn es irgendwie möglich ist, zum Beispiel eine Plakatwand an einer Hausfassade zu montieren, sind die darunterliegende Substanz des Gebäudes und der visuelle Zustand des Gebäudes unwichtig. Ob Neubau, Altbau, sanierungsbedürftige Baubeschaffenheit bis hin zur Bauruine oder Schrottimmobilie; es zählt ausschließlich der Standort! Bei Standorten, die eine hohe Kontaktzahl pro Tag verlangen lassen und die eine gute Einsehbarkeit haben, wird es lediglich kurze Zeit dauern, bis ein geeigneter Mieter gefunden ist. Die Kontaktzahlen können durch Fahrzeuginsassen und/oder Fußgängern erfolgen. Ausgenommen davon - wenn die Kontaktzahl nicht überdimensional hoch ist -, kann ein Standort für die Werbewirtschaft von Interesse sein, wenn man dort eine besondere Zielgruppe in hohem Maße erreicht. Diese Werbestandorte werden als Ambient-Standorte bezeichnet, was bedeutet, dass man dort für ausgewählte Produktkette und Services die richtige Zielgruppe antrifft.